Ihr professioneller Partner in Ihrer Region

Im Rahmen unserer Hausverwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz WEG führen wir für die Eigentümergemeinschaften eine fachkompetente und ordnungsgemäße Betreuung auf Basis der gesetzlichen Vorgaben, sowie der jeweiligen Teilungserklärung nebst Gemeinschaftsordnung und der gefassten Beschlüsse der Eigentümerversammlung durch.

Zu unserem Betreuungsumfang zählen u. a.:

  • Fester Gesprächspartner für jede Wohnanlage, der mit den individuellen Gegebenheiten vor Ort vertraut ist
  • Regelmäßige Objektbegehung und Abstimmungsgespräche mit dem Beirat/den Eigentümern
  • die laufende Informierung des Verwaltungsbeirates
  • kurzfristige, zuverlässige und möglichst preisgünstige Vergabe von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen.
  • Überwachung der Dienstkräfte und Abwicklung Lohnabrechnung
  • Überwachung und Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen gegebenenfalls mit Unterstützung von Sachverständigen und juristischem Beistand
  • Terminüberwachung von Gewährleistungsansprüchen und Wartungsintervallen
  • Dokumentation der technischen Einrichtungen des Gebäudes mit laufender Aktualisierung
  • Überwachung der lfd. Vorauszahlungen gemäß Wirtschaftsplan
  • Konsequentes Mahnwesen
  • Pünktliche und ordnungsgemäße Erstellung der Hausgeldabrechnungen und Wirtschaftspläne mit eigener, dem neuesten Stand der Technik entsprechender EDV-Anlage
  • Erstellung einer jährlichen Vermögensübersicht mit allen Forderungen und Verbindlichkeiten der Eigentümergemeinschaft
  • Berücksichtigung der mietrechtlichen Voraussetzungen bei Erstellung der Hausgeldabrechnungen, so dass die Eigentümer in die Lage versetzt werden, auch gegenüber ihren Mietern problemlos abzurechnen
  • Zinsgünstige Anlage der Instandhaltungsrücklagen
  • Sachgerechte Leitung und Durchführung von Eigentümerversammlungen und anschließend kurzfristige Übermittlung des Protokolls an alle Eigentümer
  • Prompte Umsetzung der Beschlüsse der Eigentümerversammlung und Überwachung der Hausordnung